Stabiler Puls bei jedem Wetter
Der vollelektrische smart
Für diese Jahreszeit haben wir den perfekten Begleiter für Sie: Der smart #1 Pulse mit Allradantrieb bietet Ihnen auch bei schwierigen Straßenbedingungen eine sichere Fahrdynamik. Und: Der Moment ist günstig, denn jetzt sichern Sie sich den smart #1 Pulse mit 1.500 € Allrad-Bonus [J], zusätzlich zu unserem E-Mobilitätsbonus¹² in Höhe von 2.400 €. Damit erhalten Sie den smart #1 Pulse schon ab 43.800 €.¹
Mit einer Reichweite von 400 km (WLTP)5 ist der smart #1 Pulse bereit für jedes Abenteuer bei jeder Wetterlage. Aktive Sicherheitstechnologien wie der automatische Notbremsassistent (AEB), der Spurhalteassistent (LKA) und ein automatischer Einparkassistent runden Ihr Fahrerlebnis zusätzlich ab.
Das Angebot Allrad-Bonus [J] ist bis zum 31.03.2024 für den smart #1 Pulse gültig.
1Alle Preise/Raten gelten jeweils inklusive der zum Zeitpunkt der Lieferung geltenden Umsatzsteuer (USt.), soweit nicht anders angegeben. Der angegebene Kaufpreis versteht sich einschließlich einmaliger Überführungskosten in Höhe von 300 €. smart Austria Automotive GmbH zieht den E-Mobilitätsbonusanteil zum Vorteil des Kunden im Warenkorb ab. Der angegebene Zubehörpreis versteht sich ggf. inkl. Lieferkosten, soweit nicht anders angegeben. Alle Preisangaben beziehen sich auf die zum Zeitpunkt der Veröffentlichung auf der Website geltenden Preise/Raten. Die Angaben sind unverbindlich, können nach Markt variieren und ohne vorherige Ankündigung geändert werden. Für alle Bestellungen gelten die jeweiligen Allgemeinen Geschäftsbedingungen der smart Europe Austria Automotive GmbH. Für Kunden außerhalb Österreichs gelten andere Konditionen und Geschäftsbedingungen. Der Kauf und die Zulassung von vollelektrischen Fahrzeugen werden in einigen Ländern im Rahmen eines Umweltbonusprogramms gefördert. Es besteht insoweit kein Rechtsanspruch gegenüber dem Hersteller, Vertriebspartner oder Leasinggeber. Details zum Umweltbonus für Fahrzeuge siehe Fußnote 12 und
FAQ | Ecobonus
.
4Die Angaben zu CO2-Emissionen, Stromverbrauch und elektrischer Reichweite wurden nach dem vorgeschriebenen Messverfahren ermittelt und entsprechen der VO (EU) 715/2007 in der jeweils geltenden Fassung. . Die Angaben beziehen sich nicht auf ein einzelnes Fahrzeug und sind nicht Bestandteil des Angebots, sondern dienen allein Vergleichszwecken zwischen verschiedenen Fahrzeugtypen. Die Werte variieren in Abhängigkeit von der gewählten Sonderausstattung.
5Die nach dem Standard-WLTP-Zyklus ermittelten Reichweiten ermöglichen einen Vergleich zwischen den Herstellern. Sie beinhalten auch die durch Rekuperation (Energierückgewinnung beim Bremsen) erzielte Messreichweite. Der individuelle Fahrstil und das Fahrverhalten, die Geschwindigkeit, das Beschleunigungsverhalten, die Außentemperatur, die Topografie und der Einsatz von Elektrofahrzeugen haben Einfluss auf die tatsächliche Reichweite und können diese unter Umständen verringern oder sogar erhöhen. Die Werte wurden nach dem vorgeschriebenen EU-Messverfahren ermittelt. Je nach Fahrbedingungen kann der Wert von dem angegebenen Wert abweichen.
8Die verfügbare Antriebsleistung in batteriebetriebenen Elektroautos hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie z. B. von der Dauer der geforderten Leistung sowie von der Batteriespannung und der Temperatur. Die maximale Leistung für die vorgegebenen Beschleunigungswerte kann aufgrund der physikalischen Rahmenbedingungen zwar wiederholt, aber nicht beliebig oft hintereinander abgerufen werden.
12Der Umweltbonus für Elektrofahrzeuge, die zum Zeitpunkt der Antragstellung in der Liste der förderungswürdigen Fahrzeuge des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) enthalten sind, besteht aus einem Landesanteil (Bundesanteil), der von der Kommunalkredit Public Consulting GmbH,
Türkenstraße 9, 1090 Wien, ausbezahlt wird, und einem Herstelleranteil (Stand: 3.4.2023). Die Anschaffung (Kauf oder Leasing) kann gleichzeitig auch über andere Fonds auf Landesebene gefördert werden.
Privatpersonen einerseits und andererseits Unternehmen, Stiftungen, Körperschaften und Vereine, die als soziale Einrichtung, E-Taxi, E-Carsharing oder Fahrschule zu qualifizieren sind, können sich bis zur Ausschöpfung des verfügbaren Förderbudgets, längstens jedoch bis zum 31. März 2024, für eine Förderung online anmelden. Ein Folgeantrag auf Förderung muss innerhalb von 36 Wochen nach der Registrierung oder 9 Monate nach dem Rechnungsdatum (nicht: Kaufdatum!) gestellt werden, je nachdem, was der frühere Zeitpunkt ist. Das Fahrzeug muss mit Energie aus erneuerbaren Energiequellen betrieben werden. Beim Leasing durch eine Privatperson kann bei einer Anzahlung von EUR 3.000,00 der volle Förderungsbetrag ausbezahlt werden, und beim Leasing durch eine Firma, Stiftung, Körperschaft oder Vereinigung, die als soziale Einrichtung, E-Taxi, E-Carsharing oder Fahrschule zu qualifizieren ist, bei einer Anzahlung von mindestens EUR 1.200,00.
Bei Kauf und Zulassung eines neuen smart #1 und rechtzeitiger Antragstellung beim BMK beträgt der Umweltbonus EUR 3.000,00 für Privatpersonen und EUR 1.000,00 für Unternehmen, Stiftungen, Körperschaften und Vereine, die als soziale Einrichtung, E-Taxi, E-Carsharing oder Fahrschule zu qualifizieren sind. Der Herstelleranteil wird von der smart Europe Austria Automotive GmbH gewährt und automatisch vom Nettolistenpreis abgezogen, wodurch sich die gesetzliche Umsatzsteuer reduziert. Die entsprechenden Positionen finden Sie auf der Rechnung aufgelistet.
Über die Auszahlung des Bundesanteils entscheidet allein das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) gemeinsam mit der Kommunalkredit Public Consulting GmbH auf Basis der geltenden Förderbedingungen und Ihres Antrags. Die Gewährung des Herstelleranteils am Umweltbonus berechtigt Sie nicht automatisch zum Erhalt des Bundesanteils. Die Registrierung für den Bundesanteil am Umweltbonus muss über das elektronische Formular unter
https://www.meinefoerderung.at/webforms/epkwp23
(für Privatpersonen) oder
https://www.meinefoerderung.at/webforms/epkwb23_sozial
(für Unternehmen, Stiftungen, Körperschaften und Vereine, die als soziale Einrichtung, E-Taxi, E-Carsharing oder Fahrschule zu qualifizieren sind) spätestens 36 Wochen nach der Registrierung/9 Monate nach Rechnungsdatum (nicht: Kaufdatum) erfolgen, je nachdem, was der frühere Zeitpunkt ist. Der Umweltbonus endet mit der Ausschöpfung der Fördermittel. Die Registrierung muss spätestens bis zum 31. März 2024 erfolgen. Ein Rechtsanspruch besteht nicht. Die hier zur Verfügung gestellten Informationen dienen nur zu Ihrer Information und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Irrtümer und Auslassungen vorbehalten.
Mehr Informationen findest du auf
https://www.umweltfoerderung.at/e-mobilitaetsfoerderungen-2023
aAlle Angaben zur Verfügbarkeit von smart sind ungefähre Lieferzeiten und können sich verzögern, wenn z.B.: die Zulassung des Fahrzeugs länger dauert als vorgesehen, Verzögerung der Schiffsankünfte in Belgien und Überlastung der Häfen, und Feiertage. Die Bestätigung des Übergabetermins erfolgt nach Absprache mit Ihrem Vertriebspartner.
Für den Zeitpunkt der Lieferung der Marktplatzprodukte (z.B. Wallbox) sind ausschließlich die jeweiligen Marktplatzanbieter verantwortlich.
JBei Barkauf eines smart #1 Pulse Neufahrzeugs von 15.01.2024 bis 31.03.2024 (maßgeblich ist der Zeitpunkt des Eingangs Ihrer Bestellung) wird ein Rabatt in Höhe von 1.500 € (inkl. USt.) gewährt. Dieser Rabatt wird direkt im Warenkorb zum Abzug gebracht. Nicht mit anderen Aktionen oder Sonderprogrammen kombinierbar. Angebot gültig unter smart.com und beim smart Vertriebspartner solange der Vorrat reicht.
zurück